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Änderungen für Jungfischer ab 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten in Bayern bedeutende Änderungen im Fischereigesetz in Kraft, die insbesondere für junge Anglerinnen und Angler von Interesse sind. Der bayerische Landtag hat das „Zweite Modernisierungsgesetz“ verabschiedet, welches den Zugang zur Angelfischerei für Kinder und Jugendliche erleichtert.

Wegfall des Jugendfischereischeins
Eine der zentralen Neuerungen ist die Abschaffung des Jugendfischereischeins. Zünftig dürfen Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren ohne diesen Schein angeln, sofern sie von einer volljährigen Person mit gültigem staatlichem Fischereischein begleitet werden. Dies bedeutet, dass der bisher erforderliche Antrag bei einer Behörde sowie die damit verbundenen Verwaltungsgebühren und die Fischereiabgabe entfallen. Familien werden somit finanziell entlastet, und der Zugang zum Angeln für den Nachwuchs wird vereinfacht.

Erforderlicher Erlaubnisschein
Obwohl der Jugendfischereischein nicht mehr notwendig ist, müssen minderjährige Anglerinnen und Angler einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen. Dieser Schein, oft als Tages- oder Jahreskarte bekannt, berechtigt zum Fischfang in spezifischen Gewässern. Es ist ratsam, beim Angeln einen Altersnachweis des Kindes mitzuführen, beispielsweise einen Reisepass.

 

Begleitung durch erfahrene Angler.
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ie neue Regelung betont die Bedeutung der Begleitung durch erfahrene Angler. Kinder und Jugendliche dürfen nur in Anwesenheit einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein angeln. Diese verantwortliche Begleitung stellt sicher, dass der Nachwuchs fachgerecht angeleitet wird und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Fortbestand des Schnupperangelns
Das beliebte „Schnupperangeln“ bleibt weiterhin bestehen. Interessierte Kinder können ohne eigenen Erlaubnisschein einen Fischereischeininhaber begleiten und erste Erfahrungen im Angeln sammeln. Diese Praxis ermöglicht es jungen Menschen, das Angeln unverbindlich kennenzulernen und erste Eindrücke zu gewinnen.

Fazit

Die zum 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Änderungen im bayerischen Fischereigesetz erleichtern den Einstieg für junge Anglerinnen und Angler erheblich. Durch den Wegfall des Jugendfischereischeins und die Vereinfachung der bürokratischen Prozesse wird der Zugang zur Angelfischerei für Kinder und Jugendliche attraktiver gestaltet.

gleichzeitig bleibt durch die erforderliche Begleitung durch erfahrene Angler die fachgerechte Anleitung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet.

letzte Änderung 2.Februar, 2025