Änderungen Jungfischer ab 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten in Bayern bedeutende Änderungen im Fischereigesetz in Kraft, die insbesondere für junge Anglerinnen und Angler von Interesse sind. Der bayerische Landtag hat das „Zweite Modernisierungsgesetz“ verabschiedet, welches den Zugang zur Angelfischerei für Kinder und Jugendliche erleichtert.
Wegfall des Jugendfischereischeins
Eine der zentralen Neuerungen ist die Abschaffung des Jugendfischereischeins. Künftig dürfen Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren ohne diesen Schein angeln, sofern sie von einer volljährigen Person mit gültigem staatlichen Fischereischein begleitet werden. Dies bedeutet, dass der bisher erforderliche Antrag bei einer Behörde sowie die damit verbundenen Verwaltungsgebühren und die Fischereiabgabe entfallen. Familien werden somit finanziell entlastet, und der Zugang zum Angeln für den Nachwuchs wird vereinfacht.
Quelle: bayern.de
Erforderlicher Erlaubnisschein
Obwohl der Jugendfischereischein nicht mehr notwendig ist, müssen minderjährige Anglerinnen und Angler einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen. Dieser Schein, oft als Tages- oder Jahreskarte bekannt, berechtigt zum Fischfang in spezifischen Gewässern. Es ist ratsam, beim Angeln einen Altersnachweis des Kindes mitzuführen, beispielsweise einen Reisepass.
Quelle: fischer-jugend.de
Begleitung durch erfahrene Angler
Die neue Regelung betont die Bedeutung der Begleitung durch erfahrene Angler. Kinder und Jugendliche dürfen nur in Anwesenheit einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein angeln. Diese verantwortliche Begleitung stellt sicher, dass der Nachwuchs fachgerecht angeleitet wird und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Fortbestand des Schnupperangelns
Das beliebte „Schnupperangeln“ bleibt weiterhin bestehen. Interessierte Kinder können ohne eigenen Erlaubnisschein einen Fischereischeininhaber begleiten und erste Erfahrungen im Angeln sammeln. Diese Praxis ermöglicht es jungen Menschen, das Angeln unverbindlich kennenzulernen und erste Eindrücke zu gewinnen.
Fazit
Die zum 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Änderungen im bayerischen Fischereigesetz erleichtern den Einstieg für junge Anglerinnen und Angler erheblich. Durch den Wegfall des Jugendfischereischeins und die Vereinfachung der bürokratischen Prozesse wird der Zugang zur Angelfischerei für Kinder und Jugendliche attraktiver gestaltet. Gleichzeitig bleibt durch die erforderliche Begleitung durch erfahrene Angler die fachgerechte Anleitung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet.
1. Wie sind die Regelungen für Kinder unter 7 Jahren (sogenanntes Schnupperfischen)?
Kinder unter 7 Jahren dürfen unter bestimmten Voraussetzungen am Angeln teilnehmen:
Ein volljähriger Angler mit gültigem Fischereischein und Erlaubnisschein muss das Kind begleiten.
Das Kind darf nur mit der Angel des erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Da dieser maximal zwei Angeln verwenden darf, kann er höchstens zwei Kinder gleichzeitig an die Fischerei heranführen.
Das Kind darf die Fischerei nicht selbstständig ausüben und nicht unbeaufsichtigt bleiben. Die erwachsene Person muss direkten Einfluss auf die Handlungen des Kindes haben und aktiv eingreifen können.
Das Kind darf beispielsweise die Angel auswerfen, den Anhieb setzen und den Fisch drillen, jedoch nicht lebende Fische abködern oder töten. Eine eigene Angelausrüstung für das Kind ist nicht erforderlich.
2. Was muss ich beachten, wenn ich bereits 7 Jahre alt bin?
Ab dem vollendeten 7. Lebensjahr dürfen Kinder unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Anglers mit gültigem staatlichen Fischereischein angeln. Der minderjährige Angler muss einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Es ist ratsam, ein Ausweisdokument mit Lichtbild (z. B. Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis) mitzuführen.
3. Gibt es eine Wahlmöglichkeit für 7- bis 13-Jährige?
Ja, Kinder von 7 bis 13 Jahren haben die Wahl:
Sie können weiterhin nach den Regelungen für unter 7-Jährige (Schnupperfischen) angeln.
Oder sie angeln nach den Regeln für Kinder ab 7 Jahren mit eigenem Erlaubnisschein.
Diese Flexibilität ermöglicht es, den Einstieg in die Angelfischerei individuell zu gestalten.
4. Wie sind die Regelungen, wenn ich bereits 14 Jahre alt bin?
Jugendliche ab 14 Jahren, die die staatliche Fischerprüfung bestanden haben, haben zwei Möglichkeiten:
Sie fischen weiterhin in Begleitung eines erwachsenen Anglers mit staatlichem Fischereischein und besitzen einen Erlaubnisschein für das Gewässer.
Sie beantragen bei ihrer Gemeinde den staatlichen Fischereischein und erwerben einen Erlaubnisschein. In diesem Fall können sie alleine ohne Aufsicht angeln.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Fischereiausübungsberechtigte (z. B. Gewässerbesitzer oder -pächter) zusätzliche Beschränkungen erlassen kann, wie beispielsweise die Begrenzung auf eine Handangel.
5. Ich bin jetzt 18 Jahre alt. Wie kann ich angeln?
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist das Angeln nur mit bestandenem Fischereischein und gültigem Fischereischein für Erwachsene erlaubt. Wenn die Fischerprüfung nicht bestanden wurde, darf ab dem 18. Geburtstag nicht mehr gefischt werden. Ausnahmen gibt es nur für Personen mit bestimmten Behinderungen.
6. Was ist der Unterschied zwischen einem staatlichen Fischereischein, Angelschein, Erlaubnisschein und einer Tageskarte?
Staatlicher Fischereischein: Bescheinigt die bestandene staatliche Fischerprüfung und ist bei der Wohnsitzgemeinde erhältlich.
Angelschein: Ein umgangssprachlicher Begriff, der oft synonym für den staatlichen Fischereischein verwendet wird.
Erlaubnisschein: Genehmigung des jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten, in seinem Gewässer zu angeln. Erhältlich als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte.
Tageskarte: Eine Form des Erlaubnisscheins, die das Angeln für einen Tag erlaubt.
Es ist wichtig, sowohl den staatlichen Fischereischein als auch den entsprechenden Erlaubnisschein beim Angeln mitzuführen.
7. Wie können Kinder und Jugendliche im Urlaub in Bayern angeln?
Für Urlauber in Bayern gelten die gleichen Regelungen wie für Einheimische. Ab dem 1. Januar 2025 wurde der Jugendfischereischein abgeschafft, wodurch die Anerkennung anderer Jugendfischereischeine aus anderen Bundesländern in Bayern entfällt. Kinder ab 7 Jahren können in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers und mit eigenem Erlaubnisschein angeln.