Vereins-News
Änderung Fischereigesetz 2025
Zusammenfassung der Novellierung des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) und der Ausführungsverordnung (AVBayFiG) 2025
Im Rahmen des 2. Modernisierungsgesetz wurde das Bayerische Fischereigesetz (BayFiG) und die dazugehörige Ausführungsverordnung (AVBayFiG) novelliert. Die Gesetzesänderungen wurden am 11.12.2024 beschlossen und treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Wichtige Änderungen:
- Wegfall der behördlichen Bestätigung von Fischereierlaubnisscheinen:
- Die aufwendige behördliche Bestätigung durch die Kreisverwaltungsbehörde (KVB) entfällt.
- Vereine können die Erlaubnisscheine eigenständig verwalten.
- Abschaffung des Jugendfischereischeins:
- Kinder und Jugendliche dürfen ohne Jugendfischereischein angeln, sofern sie in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers sind.
- Bereits ab sieben Jahren ist selbständiges Fischen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers möglich.
- Vereinfachung von Erlaubnisscheinen:
- Die Verpflichtung, auf Erlaubnisscheinen die Fische festzulegen, die wieder ausgesetzt werden dürfen, wird gestrichen.
- Verfahren zur Genehmigung von Erlaubnisscheinen:
- Genehmigungen sind weiterhin erforderlich.
- Bis zur endgültigen Regelung wird eine fortlaufende Nummerierung (z. B. \\\“1 von 100\\\“) empfohlen, um Transparenz über die ausgegebenen Scheine sicherzustellen.
Hintergrund und Beteiligung:
- Der Landesfischereiverband Bayern (LFV) war aktiv in die Entstehung des Gesetzesentwurfs eingebunden und hat Änderungsvorschläge eingebracht.
- Eine konsolidierte Fassung der betroffenen Vorschriften wurde durch Frau Dr. Lucia Rüth erstellt und zur Verfügung gestellt.
- Ergänzend wurde ein Schreiben des Landwirtschaftsministeriums (LMS) vom 11.12.2024 an die Kreisverwaltungsbehörden versandt, das wichtige Informationen enthält.
Weiteres Vorgehen:
- Das Landwirtschaftsministerium wird weitere Informationen zur Umsetzung der Änderungen zeitnah herausgeben.
- Die Verwaltungsvorschriften (VwVFiR) zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen werden ebenfalls angepasst und die Mitglieder umgehend informiert.
Ziel der Änderungen: Die Novellierung zielt darauf ab, das Fischereirecht zu modernisieren und zu entbürokratisieren, insbesondere durch die Vereinfachung von Verfahren und die Förderung der Jugendarbeit.
Hinweis für Vereine: Da die Ausgabe der Erlaubnisscheine zeitnah erfolgen muss, wird empfohlen, die fortlaufende Nummerierung bereits anzuwenden, um Übergangsregelungen zu berücksichtigen.