Bestimmungen Gastfischer
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Fischen allgemein
2.1 Maximal zwei Handangeln mit je einem Haken (Drillinge gelten als ein Haken) sind erlaubt.
2.2 Lebende Köderfische sind gemäß § 12 Abs. 3 des Fischereigesetzes verboten.
2.3 Vom 1. Februar bis 30. Juni ist das Angeln mit Kunstködern (z. B. Spinner, Blinker, Wobbler, Gummifisch), Köderfischen oder Fischfetzen auf Zander und Hecht untersagt.
2.4 Ausgelegte Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben.
2.5 Pro Tag dürfen maximal 1 Hecht oder Zander, 2 Forellen, 2 Karpfen, 1 Marmorkarpfen oder 1 Graskarpfen sowie 5 Weißfische entnommen werden. Waller müssen entnommen und dürfen nicht zurückgesetzt werden.
2.6 Die gesetzlichen Schonzeiten, Vereinsbestimmungen und Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten. Das Hältern von Fischen im Fanggewässer ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken. Setzkescher dürfen nur verwendet werden, wenn sie ausreichend geräumig und aus knotenfreien Textilien hergestellt sind. Gefangene Fische dürfen nicht ausgetauscht werden.
2.7 Das Verkaufen, Vertauschen oder Verschenken von Fischen ist nicht gestattet.
2.8 Der Fang mit Reusen und Köderfischsenken ist in allen Vereinsgewässern untersagt.
2.9 Vereinsinternes Nachtfischverbot wird ab 01.01.2025 aufgehoben.
2.9.1 Übernachten am Wasser ist mit Angelschirm, mit Überwurf und Krapfenzelt erlaubt. In öffentlichen Bereichen ist es untersagt.
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG): Dieses Gesetz erlaubt zwar das Betreten der freien Natur zu Erholungszwecken, jedoch umfasst dieses Betretungsrecht nicht das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen.
Hinweis:
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Sauberkeit und Umweltschutz
3.1 Ufer und Gewässer sind sauber zu halten und ordentlich zu verlassen. Müll (Dosen, Flaschen, Zigarettenkippen etc.) ist mitzunehmen.
3.2 Das Anlegen von offenen Feuerstellen ist untersagt.
3.3 Das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ist strengstens untersagt. Vermeiden Sie Behinderungen des landwirtschaftlichen Betriebs. Bei Zuwiderhandlung haftet der Fahrzeughalter.
3.4 Für Unfälle wird nicht gehaftet.
Hinweis:
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Verstöße und Sanktionen
4.1 Verstöße können zu Verwarnungen, Entzug des Fischereierlaubnisscheins oder einem Angelverbot führen. Schwere Verstöße können zum Vereinsausschluss führen. Siehe Sanktionskatalog auf der Vereinswebseite.
4.2 Polizei, Fischereiaufseher und Vorstandsmitglieder sind berechtigt, Fischereischeine, Ausrüstung und Fang zu kontrollieren.
Siehe Strafenkatalog Fischereiverein Velden/Vils
Hinweis:
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Jungfischer
5.1 Art. 47 – Abschaffung Jugendfischereischein
Ab dem 1. Januar 2025 können alle Minderjährigen mit Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres mit Begleitperson ohne zusätzlichen Schein angeln. Es wird aber eine gültige Tages- oder Jahreskarte benötigt.
5.2 Jungfischer mit Prüfung dürfen ab 14 Jahren alleine mit zwei Handangeln fischen.
Hinweis:
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Fangstatistik
7.1 Die Fangstatistik ist sorgfältig zu führen und bis spätestens 31. Dezember online auf der Vereinsplattform einzutragen.
7.2 Die Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken und der Planung von Besatzmaßnahmen.
7.3 Fangbuch: In diesem müssen alle gefangenen Fische unverzüglich eingetragen werden. Das Fangbuch ist am Wasser mitzuführen und sorgfältig zu führen.
Hinweis:
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Allgemeine Bestimmungen
8.1 Sollte jemand Verfehlungen und Verstöße gegen gesetzliche sowie vereinsinterne Bestimmungen durch Mitglieder oder Gastfischer beobachten, sind diese unverzüglich dem Vorstand oder den Aufsehern zu melden.her, Gewässerwart oder der Vorstandschaft zu melden
8.2 Auffälligkeiten, wie tote Fische oder Verstöße anderer Personen, sind unverzüglich dem Fischereiaufseher, Gewässerwart oder der Vorstandschaft zu melden.
Hinweis:
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Sonderbestimmung Gäste
10.00 Nachtfischen ist Gästen nur bis zum Ablauf der Tageskarten 0.00 Uhr gestattet.
10.1 Das Altwasser ist für Gastfischer mit Tageskarten gesperrt.
10.2 Übernachten am Gewässer ist untersagt.
10.3 Eisfischen ist nicht gestattet.
Hinweis: