Schonzeiten/Gewässersperren

Letzte Änderung Montag, 19 August, 2024

Das Altwasser ist ab 29.05.24 wieder freigegeben. ACHTUNG! Das Betreten der gesperrten Uferbereiche ist strengstens verboten! Es besteht Lebensgefahr!

Sperrung der Vereinsgewässer vom 01. März 2024 bis einschließlich 15. März 2024 (Altwasser ausgenommen) und 02. November 2024 bis einschließlich 16. November 2024 (alle Gewässer).

Für die Dauer der Arbeitseinsätze sind sämtliche Gewässer gesperrt!

Fangbeschränkung

Schonzeiten und Mindestmaße, geltend für alle Vereinsgewässer

FischartSchonzeitMindestmaß
AitelKeine Schonzeit25 cm
NaseGanzjährig 
Bachforelle01.10. mit 15.03.26 cm
Regenbogenforelle01.10. mit 15.03.26 cm
Schleie01.03. mit 30.06.26 cm
Hecht01.02. mit 30.06.60 cm
Zander01.02. mit 30.06.50 cm

Für alle nicht aufgeführten Fische gilt das bayerische Fischereigesetz!

  • täglich 1 Hecht oder 1 Zander
  • 2 Karpfen
  • 2 Forellen
  • 1 Graskarpfen oder 1 Marmorkarpfen